Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die über die Domain »gridscale.io« angebotenen Dienste werden von der gridscale GmbH, Oskar-Jäger-Straße 173, 50825 Köln (Deutschland), Registernummer HRB 97235 (deutsches Handelsregister), im Folgenden »wir“ oder »gridscale« genannt, bereitgestellt. Du kannst mit uns Kontakt aufnehmen, indem du uns eine E-Mail an team@gridscale.io sendest.
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Buchung und Nutzung unserer Dienste sowie für alle in diesem Zusammenhang mit uns abgeschlossenen Verträge.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB bzw. Personen, die unsere Dienste ausschließlich für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen möchten.
1.3 Innerhalb einer laufenden Vertragsbeziehung gelten diese AGB auch für alle zukünftig abzuschließenden Verträge, und zwar auch dann, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht erneut auf sie hinweisen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.4 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Nutzungsvoraussetzungen
2.1 Voraussetzung für die Bestellung und Nutzung unserer Dienste ist das Erstellen eines Accounts bei gridscale. Dabei müssen einige Personen- und Kontaktdaten wie eine E-Mailadresse, ein Name und eine Telefonnummer angegeben werden. Nach Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.
2.2 Der Account kann zunächst für eine bestimmte Zeit als Test-Account („Trial-Account“) genutzt werden, um unsere Dienste kostenlos zu testen.
2.3 Um konkrete Dienste zu bestellen, muss der Trial-Account in einen „Bezahl-Account“ umgewandelt werden. Hierfür müssen im Account Zahlungsdaten, in der Regel ein Bankkonto oder eine Kreditkarte, eingegeben und gespeichert werden.
§3 Bestellvorgang, Vertragsabschluss
3.1 Die Inhalte auf unserer Webseite, in Prospekten, Werbung oder Ähnlichem stellen keine Vertragsangebote im Rechtssinne dar.
3.2 Mit einer Bestellung macht der Kunde gridscale ein Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist gridscale berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach dem Zugang bei gridscale anzunehmen.
3.3 Die Annahme des Vertragsangebots durch gridscale wird entweder schriftlich oder in Textform (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder konkludent durch die Bereitstellung des bestellten Dienstes an den Kunden erklärt.
3.4 Mit der Annahme des Vertragsangebots durch gridscale kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und gridscale zustande.
§4 Leistungsumfang, Preise, Leistungszeit
4.1 gridscale stellt dem Kunden eine flexible virtualisierte Infrastruktur („Infrastructure-as-a-Service“ – „IaaS“) auf nicht für den Kunden ausschließlich nutzbaren Servern, Storage-Devices und Netzwerken über das Internet zur Verfügung. Der Kunde konfiguriert seine individuelle IaaS-Lösung in seinem Account über eine von gridscale bereitgestellte Schnittstelle (sog. API). Die Konfiguration ist ein Vertragsangebot im Sinne von Nr. 3.2 dieser AGB.
4.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Produktbeschreibung. Abweichungen, Ergänzungen oder weitere Einzelheiten können in einem ergänzenden Service Level Agreements (SLA) vereinbart werden.
4.3 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen auf unserer Webseite, in Prospekten, Werbung oder Ähnlichem stellen nur dann eine Beschaffenheitsangabe dar, wenn dies ausdrücklich als Eigenschaft in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung des betreffenden Dienstes deklariert wird; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.
4.4 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, richten sich die Preise nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preisangaben auf unserer Webseite. Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich Preise als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zu entrichten.
4.5 Die konkreten Daten und Preise zum vom Kunden gewünschten Leistungsumfang werden bei gridscale gespeichert. Die Leistungsdaten können jederzeit im Account abgerufen und vom Kunden angepasst werden. Außerdem kann der Kunde per E-Mail an support@gridscale.io mit dem Kundenservice von gridscale in Verbindung treten.
4.6 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, erbringt gridscale die vertraglichen Leistungen in Echtzeit für den vom Kunden angegebenen Zeitraum (on demand).
§5 Änderungen an Diensten
Die Dienste von gridscale werden ständig aktualisiert, verbessert und dem fortschreitenden Stand der Technik angepasst. gridscale behält sich daher vor, seine Dienste sowie die zur Bereitstellung seiner Dienste verwendete IT-Umgebung auch nach der Bestellung bzw. während eines laufenden Vertragsverhältnisses nach billigem Ermessen zu ändern, soweit dadurch die Funktionalität oder Sicherheitsfunktion der Dienste nicht beeinträchtigt wird und der Kunde zur weiteren Nutzung der Dienste nicht mehr als nur unerheblichen Folgeinvestitionen tätigen muss.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Freistellung
6.1 Die Angaben bei Erstellung und Nutzung des Kundenkontos müssen wahr, aktuell, vollständig und genau sein und gehalten werden. Änderungen kann der Kunde selbst im Account vornehmen.
6.2 Die Erstellung eines Kundenkontos im Namen eines Dritten ist nicht zulässig.
6.3 gridscale kann bei Zweifeln an den Angaben des Kunden die Vorlage von Nachweisen verlangen.
6.4 Die Weitergabe von Passwörtern für den Zugang zum Account und zu Diensten von gridscale ist untersagt. Passwörter müssen sicher und für Dritte unzugänglich aufbewahrt werden. Sollte der Kunde die Vermutung haben, dass sein Accountzugang kompromittiert wurde, soll er gridscale unverzüglich informieren und das Passwort ändern oder von gridscale ändern lassen. Andernfalls bezieht gridscale jede Aktivität, die über ein Kundenkonto geschieht, auf den dazu registrierten Kunden mit der Folge, dass der Kunde für durch unberechtigte Dritte über seinen Account genutzte Dienste und vorgenommene Aktivitäten einzustehen, beispielsweise Nutzungsentgelte zu zahlen oder entstandene Schäden zu ersetzen, hat.
6.5 Der Kunde muss sich bei der Nutzung der Dienste an die geltenden Rechtsvorschriften halten. Insbesondere darf er keine Rechte Dritter, beispielsweise Rechte des geistigen Eigentums oder Persönlichkeitsrechte, verletzen.
6.6 Wird gridscale von Dritten wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch die Nutzung der gridscale-Dienste durch den Kunden in Anspruch genommen, wird der Kunde gridscale bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und gridscale von den geltend gemachten Ansprüchen und von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraussetzung dafür ist, dass gridscale den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder Erklärungen mit gleicher oder ähnlicher Wirkung abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die geltend gemachten Ansprüche zu führen.
6.7 Dem Kunden obliegt es, zum Zwecke der Absicherung gegen mögliche Datenverluste selbst regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, die nicht im gridscale-Rechenzentrum gespeichert werden dürfen, und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Umfang und Häufigkeit der Datensicherung bestimmt der Kunde unter Berücksichtigung des Wertes der Daten und ihrer Bedeutung für seinen Geschäftsbetrieb.
§7 Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird ein Vertrag zwischen gridscale und dem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann der Kunde das Vertragsverhältnis insgesamt oder auf einzelne Dienste bezogene Vertragsbestandteile oder Verträge jederzeit unter Einhaltung von einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
7.3 gridscale kann das Vertragsverhältnis insgesamt oder auf einzelne Dienste bezogene Vertragsbestandteile oder Verträge ordentlich unter Einhaltung von einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Ist für eine Leistung von gridscale gesetzlich zwingend eine längere Kündigungsfrist vorgesehen, gilt diese längere
Kündigungsfrist zu Gunsten des Kunden.
7.4 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
7.5 Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für gridscale insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon, d. h. mind. 50 %, trotz Zahlungserinnerung weitere 30 Tage in Verzug gerät. Außerdem liegt ein wichtiger Grund für gridscale vor, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen den Kunden erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht wurden und nicht innerhalb eines Monats zurückgenommen wurden.
7.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7.7 Mit der Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen alle dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung von gridscale gewährten Nutzungsrechte. Dem Kunden obliegt es, zum Kündigungszeitpunkt eine Löschung aller Daten und Einstellungen über die in 4.1 beschriebenen Schnittstellen durchzuführen.
§8 Abrechnungen, Zahlungen, Zahlungsverzug
8.1 Das Nutzungsentgelt ist monatlich und jeweils nach Rechnungsstellung durch gridscale zu entrichten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
8.2 gridscale stellt monatlich Rechnungen in elektronischer Form aus. Die Rechnungen werden im Account zum Abruf bereitgestellt und auf Wunsch an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
8.3 Soweit zeit- und nutzungsbezogen abgerechnet wird, ist gridscale berechtigt, eine gesonderte Abrechnung auch innerhalb eines Monats vorzunehmen, wenn die aktuelle Entgeltforderung den üblichen Rechnungsbetrag der Vormonate um 50 % oder mehr und/oder einen mit dem Kunden vereinbarten Schwellenbetrag bzw. soweit nichts vereinbart ist, einen Rechnungsbetrag in Höhe von 500,00 € überschreitet.
8.4 Die Zahlung der Entgelte erfolgt über das im Account angegebene Zahlungsmittel (i. d. R. Kreditkarte oder Lastschrift). Der Kunde ermächtigt gridscale, fällige Entgelte über das angegebene Zahlungsmittel einzuziehen. Der Kunde hat gridscale für die Kosten, die durch nicht ausführbare Zahlungsvorgänge entstehen (sog. Chargebacks), eine Schadenspauschale je Chargeback von 20,00 € zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass er die gebotene Sorgfalt beachtet hat oder dass die Kosten auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wären.
8.5 Alle Entgeltforderungen sind mit Rechnungstellung fällig und zahlbar, es sei denn, gridscale weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, gerät er ohne eine Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz geschuldet werden.
8.6 gridscale ist unbeschadet eines Kündigungsrechtes berechtigt, die Erbringung vertraglicher Leistungen teilweise oder ganz zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mindestens 50 %) aus dem betroffenen Vertrag oder aus einem oder mehreren zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge trotz Zahlungserinnerung weitere 10 Tage in Verzug gerät und/oder wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann gridscale die Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Erbringung der geschuldeten Leistung verlangen, auch wenn vertraglich eine Vorleistungspflicht vereinbart ist. Weitergehende Ansprüche von gridscale bleiben davon unberührt.
§9 Geistiges Eigentum, Nutzungsrecht
9.1 gridscale bleibt Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den von gridscale zur Verfügung gestellten Diensten. Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich und gilt als „verantwortliche Stelle“ im Sinne von § 3 Absatz 7 BDSG. Gleichfalls erklärt gridscale, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 in Verbindung mit der Anlage zu § 9 BDSG dem Grunde nach eingehalten werden.
9.2 gridscale räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages beschränkt auf den Leistungsumfang ein ansonsten in räumlicher und sachlicher Hinsicht unbeschränktes Nutzungsrecht an den gridscale-Diensten ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung im Rahmen des Geschäftsbetriebs. Das Nutzungsrecht umfasst weder das Recht zur Bearbeitung der gridscale-Dienste noch das Recht, Unterlizenzen zu erteilen.
§10 Rechte Dritter
10.1 Macht ein Dritter berechtigterweise gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der Dienste von gridscale in der Bundesrepublik Deutschland geltend und wird der Kunde dadurch in der Nutzung der Dienste von gridscale beeinträchtigt oder an der Nutzung gehindert, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
10.2 gridscale wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die geschuldeten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass das geltend gemachte gewerbliche Schutzrecht oder Urheberrecht nicht mehr verletzt wird, aber im Wesentlichen der geschuldeten Leistung in einer für den Kunden zumutbaren Weise entspricht, oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Dritten freistellen.
10.3 Voraussetzungen für die Maßnahmen von gridscale nach Bestimmung 10.2 ist, dass der Kunde gridscale von der Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich informiert, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzungen mit dem Dritten einschließlich etwaiger außergerichtlicher Absprachen gridscale überlässt oder nur im Einvernehmen mit gridscale führt bzw. vornimmt. Stellt der Kunde die Nutzung der Dienste von gridscale aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
10.4 Soweit der Kunde die geltend gemachte Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, etwa weil er die Dienste von gridscale unberechtigt geändert oder bearbeitet, oder die Dienste von gridscale in unzulässiger Weise genutzt hat, sind Ansprüche des Kunden gegen gridscale nach Bestimmung 10.2 ausgeschlossen.
§11 Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung
11.1 Die Haftung von gridscale ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen eingeschränkt.
11.2 gridscale haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der gridscale-Dienste, die Freiheit von Rechtsmängeln der zur Verfügung gestellten Dienste, die Nutzbarkeit der gridscale-Dienste, insbesondere die Abwesenheit von Mängeln, welche die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Dienste ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
11.3 Soweit gridscale gemäß Bestimmung 11.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die gridscale bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die gridscale bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Dienste von gridscale sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieser Bestimmung 11.3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten gridscales.
11.4 gridscale nutzt für bestimmte sicherheitsrelevante Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TSL/ SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist mithin ausgeschlossen, es sei denn hierüber besteht eine separate vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden.
11.5 Der Kunde verpflichtet sich, gridscale darüber zu informieren, soweit ein Verlust gespeicherter Daten zu einer Schadenssumme von mehr als EUR 100.000,00 führen kann. In diesem Fall können die Parteien individualvertraglich eine höhere Haftungssumme vereinbaren. gridscale kann die Übernahme der Mehrkosten für eine entsprechende höhere Versicherung vom Kunden verlangen. Soweit gridscale im Übrigen gemäß den Bestimmungen 11.2 und 11.3 auf Schadensersatz haftet, ist seine Haftung der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von EUR 100.000,00.
11.6 Soweit gridscale gemäß den Bestimmungen 11.2 und 11.3 auf Schadensersatz für den Verlust von Daten oder Programmen haftet, ist seine Haftung begrenzt auf die Schadenshöhe, die auch bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere dann, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, selbst regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, die nicht im gridscale-Rechenzentrum gespeichert werden dürfen, und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit gridscale die Datensicherung für den Kunden vertraglich übernommen hat.
11.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen gridscales.
11.8 Im Übrigen stehen Kunden bei Mängeln die gesetzlichen Rechte zu.
§12 Verjährung
12.1 Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber gridscale beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
12.2 Die Verjährungsverkürzung gem. Klausel 12.1 gilt nicht, wenn gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgeschrieben ist. Für diesen Fall gilt die längere Verjährungsfrist.
12.3 Die Verjährungsverkürzung gem. Klausel 12.1 gilt außerdem nicht für Ansprüche, die beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von gridscale und für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§13 Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte, Aufrechnung
13.1 gridscale kann seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (z. B. Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung).
13.2 Der Kunde kann gegenüber Entgeltansprüchen von gridscale nur mit rechtskräftig festgestellten oder von gridscale anerkannten bzw. unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
13.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber gridscale zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung von gridscale ausgeschlossen.
13.4 Die Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von gridscale zulässig.
§14 Datenschutz, Datenverarbeitung
14.1 Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten, die er mittels der Dienste von gridscale verarbeitet, allein Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO. Der Kunde hat die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben insoweit selbst sicherzustellen.
14.2 Soweit gridscale mit der Bereitstellung seiner Dienste für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, bedarf dies eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags. Dieser wird spätestens bei Abschluss eines Vertrags abgeschlossen.
§15 Geheimhaltung
15.1 Vertrauliche Informationen bezeichnet die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung eines Vertrags schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form dem anderen Vertragspartner (Empfangende Partei) zugänglich gemachten Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG. Eine Zugänglichmachung in diesem Sinne liegt auch in der Überlassung von Gegenständen, die solche Informationen enthalten oder verkörpern, unabhängig davon, welcher Aufwand für die Gewinnung der Information aus dem Gegenstand erforderlich ist.
15.2 Die Empfangende Partei verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen geheim zu halten. Die Empfangende Partei gewährleistet, dass die Geheimhaltungspflichten, Verwertungsverbote und Schutzpflichten auch von ihren Repräsentanten beachtet werden.
15.3 Die Empfangende Partei ist nicht berechtigt, über die empfangene Information zu verfügen. Sie verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen lediglich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
15.4 Die Empfangende Partei verpflichtet sich, keine Vertraulichen Informationen der Geheimnisinhaberin durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Produkten oder Gegenständen der Geheimnisinhaberin ohne Zustimmung der Geheimnisinhaberin zu erlangen oder derart durch eigenes oder fremdes Handeln erlangte Vertrauliche Informationen zu nutzen oder offenzulegen. Dies betrifft sowohl Produkte/Gegenstände, die noch nicht öffentlich verfügbar gemacht worden sind, als auch solche, die bereits öffentlich verfügbar sind.
15.5 Die Empfangende Partei verpflichtet sich, alle Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Daten, die Vertrauliche Informationen enthalten, sicher aufzubewahren, um sie gegen unbefugte Erlangung, Nutzung und Offenlegung zu schützen. Die Empfangende Partei ist im Umgang mit Vertrauliche Informationen enthaltenden Trägermedien an die Weisungen der Geheimnisinhaberin gebunden.
15.6 Falls die Empfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird sie die Geheimnisinhaberin von dieser Verpflichtung unverzüglich in Textform unterrichten und die Geheimnisinhaberin darin unterstützen, die vertraulichen Informationen so weit wie möglich zu schützen oder gerichtlich schützen zu lassen.
15.7 Die Empfangende Partei ist verpflichtet, auf erstes Anfordern der Geheimnisinhaberin alle in ihrem Besitz oder Eigentum stehenden Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Daten, die die Vertrauliche Informationen enthalten oder verkörpern, an die Geheimnisinhaberin zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
§16 Ergänzende Vereinbarungen, Erklärungen, Form, Sonstiges
16.1 Ergänzende Service Level Agreements (SLA) für einzelne Produkte oder einzelne Produktteile gelten nur dann, wenn diese gesondert vereinbart werden.
16.2 Individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
16.3 Soweit in diesen AGB nicht eine strenge Form, etwa die Schriftform, vorgesehen ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen des Kunden gegenüber gridscale, wie beispielsweise Fristsetzungen, Mängelanzeigen oder Rücktrittserklärungen, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
16.4 Verzichtserklärungen von gridscale bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16.5 Sollte gridscale nicht auf die vollständige und/oder teilweise Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bestimmungen dieser AGB und/oder etwaiger ergänzender Vereinbarungen bestehen oder ein gridscale zustehendes Recht gegenüber dem Kunden nicht geltend machen, ist dies nicht als Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bestimmung oder Vereinbarung oder der Ausübung des betreffenden Rechts zu verstehen.
§17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprachen
17.1 Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund von diesen AGB bzw. mit uns geschlossenen Verträgen über unsere Dienste entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des EGBGB zum internationalen Privatrecht.
17.2 Die Gerichte in Köln sind ausschließlich örtlich zuständig für Streitigkeiten gemäß Bestimmung 17.1.
17.3 gridscale ist berechtigt, Kunden abweichend von Bestimmung 17.2 an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.4 Etwaige ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den Bestimmungen 17.2 und 17.3 unberührt.
§18 Änderung dieser AGB
18.1 Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen der AGB informiert.
18.2 Mehr als unwesentliche Änderungen, insbesondere solche, die sich auf die Rechte des Kunden auswirken, werden erst dann wirksam, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat oder ihnen nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem er über die Änderungen informiert worden ist, widerspricht.
§19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB
19.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
19.2 Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht die Durchführung des Vertrages – auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen – für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
19.3 Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach eine Salvatorische Erhaltensklausel mangels ausdrücklicher Abweichender Erklärungen der Parteien lediglich die Beweislast umkehren soll, soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben und damit § 139 BGB insgesamt abbedungen werden.
19.4 Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksame/nichtige/undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.